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Information Hausärzte

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Mögliche Indikatoren für den frühzeitigen Einbezug spezialisierter palliativmedizinischer Versorgungsstrukturen

  1. Progrediente Grunderkrankung
  2. WHO-III-Opiattherapie
  3. Mäßige bis starke Belastung der Patienten gem. NCCN-Disstress-Thermometer
  4. Mäßige bis stark ausgeprägte Symptome (z.B. Luftnot, Schmerz, Depression, Übelkeit),
  5. Todes/Tötungswunsch
  6. Patient spricht von Hoffnungslosigkeit
  7. Explizierter Patienten-Angehörigenwunsch nach Mitbehandlung
  8. Komplexe psychosoziale Struktur/familiäre Konflikte
  9. Innerfamiliäre Sprachlosigkeit über die Erkrankung

Zusammenfassend:

  • Palliativmedizinische Aufgaben, wie die Symptomkontrolle, psychische und sozialdienstliche Unterstützung, Klärung ethischer Fragestellungen am Lebensende u.a. sind schon früh im Verlauf der Erkrankung Bestandteil einer umfassenden Behandlung von inkurabel erkrankten Patienten
  • Im Sinne einer AAPV sollten diese Aufgaben durch die primär betreuenden Fachbereiche in Zusammenarbeit mit den Hausärzten wahrgenommen werden
  • Eine umfassende und erfolgreiche Betreuung der Patienten setzt auch in der AAPV die routinemäßige, strukturierte Erfassung der Belastung der Patienten voraus. Für davon abgeleitete basale Maßnahmen der Symptomkontrolle sind einfache, effektive Algorithmen verfügbar
  • In komplexen Behandlungssituationen und bei belasteten Patienten sollten auch schon im frühen Erkrankungsverlauf spezialisierte palliativmedizinische Versorgungsstrukturen mit ihren multiprofessionell ausgerichteten, bedürfnisorientierten Behandlungsangeboten einbezogen werden
  • Info Flyer
  • SAPV Muster 63
  • Informationen für Hausärzte zum Thema SAPV